Über «die Tonne»


- Vorstand
- Mitgliedschaft
- Statuten
- Protokoll HV 2023
- Jahresbericht 2022/23
- Links
- Impressum

 

Lageplan
Das Kellertheater «die Tonne» befindet sich an der Marktgasse 21, 3177 Laupen, unterhalb der Kirche auf der linken Seite.
Parkplätze hat es beim Bahnhof.


Bühneninfos
In unserem Theaterkeller können sich 80 Personen setzen.
Stehen geht nicht so gut. Wenn Sie die Bilder anschauen, sehen Sie, warum. Es sei denn, Sie berühren gerne die Decke mit dem Kopf - das heisst jedenfalls die, die ganz aussen sitzen -, dann können Sie stehen. Aber die, die dann hinter Ihnen sind und vermutlich sitzen werden, die hätten dann nicht so Freude an Ihnen, weil sie ja nicht über Sie hinwegsehen könnten. Deshalb können Sie sitzen. Die Stühle sind dazu geeignet. Sie wackeln meistens auch nicht, es sei denn, Sie wackeln mit Absicht. Aber das stört die Vorstellung und deshalb brauchen Sie das nicht zu machen, das Wackeln.
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Team/Vorstand (Stand 2023)
Claudia Haslebacher, Präsidentin
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Christian von Erlach, Technik
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Lilian Tschan, Gastspiele
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Urs Ruprecht, Administratives/Web
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Weiter im Vorstand:
Sandra Ruprecht
Janine Oggier
Beat Rentsch
Cédric Haberthür


 Mitglied werden

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Sie spielen gerne Theater/wirken hinter der Bühne/schreinern, basteln, leimen, kleben gerne an einem Bühnenbau herum/leuchten die Leuchten auf der Bühne an/schreiben ein Programmheft/helfen an einer Pausenbar/schneidern Kostüme/frisieren/betreuen die Kasse (ohne mit derselben zu verschwinden...) und so weiter, das heisst:
Machen Sie gerne bei uns mit?
Nichts lieber als das! Melden Sie sich bei uns: theater(at)dietonne.ch


Vereinsstatuten

TEIL 1  
NAME, SITZ, ZWECK UND EIGENSTÄNDIGKEIT
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Theater "die Tonne" besteht, mit Sitz in Laupen BE, ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne des schweizerischen Zivilgesetzbuches Art. 60 ff.

Art. 2 Zweck
Vereinszweck ist die Förderung des kulturellen Lebens in Laupen und Umgebung, vor allem
in den Bereichen Theater und Kleinkunst.
Die Aktivitäten des Vereins umfassen:
1. Betrieb und Unterhalt des Kellertheaters "die Tonne".
2. Förderung und Pflege des Amateurtheaters.
3. Organisation von Musik- und Theatergastspielen in Laupen und Umgebung.

Art. 3 Eigenständigkeit
Das Theater "die Tonne" ist keiner bestehenden Organisation verpflichtet, unterhält aber freundschaftliche Beziehungen zu Organisationen und Personen, die für gleiche oder ähnliche Ziele arbeiten.

TEIL 2  
MITGLIEDSCHAFT
Art. 4 Mitglieder
Als Mitglied des Vereins gilt, wer als Mitglied aufgenommen wurde und seiner Beitragspflicht nachkommt. Mitglieder des Vereins können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Art. 5 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben an der Vereinsversammlung Stimm-, Wahl- und Antragsrecht.
Anträge betreffend die Traktandenliste müssen eine Woche vor der Vereinsversammlung beim Präsidenten/bei der Präsidentin eingegangen sein.

Art. 6 Beitragspflicht
Alle Mitglieder sind beitragspflichtig.
Der Mitgliederbeitrag pro Vereinsjahr beträgt:
- für Einzelmitglieder CHF 30.-
- für Paare CHF 50.-
- für juristische Personen CHF 100.-

Art. 7 Aufnahme
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Neumitglieder werden an der ordentlichen Vereinsversammlung namentlich begrüsst.

Art. 8 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Gründen erlöschen:
1. Austritt: Dieser erfolgt ordnungsgemäss auf Ende eines Vereinsjahrs durch schriftliche Mitteilung an
den Vorstand, nachdem die Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt worden sind.
2. Streichung: Wenn ein Mitglied seinen Mitgliederbeitrag trotz schriftlicher Mahnung während zwei
Jahren nicht bezahlt, wird es durch den Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen.
3. Ausschluss: Mitglieder können aus wichtigen Gründen, namentlich wenn sie durch ihr Verhalten das Ansehen
des Vereins schädigen, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt, wenn er an einer
ordentlichen Vereinsversammlung bei geheimer Stimmabgabe mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder beschlossen wird.
Ausgetretene, gestrichene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

TEIL 3  
ORGANISATION
Art. 9 Organe
Organe des Vereins sind
1. Die Vereinsversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Kontrollstelle (Revisoren/Revisorinnen)

A DIE VEREINSVERSAMMLUNG
Art. 10 Einberufung
Die ordentliche Vereinsversammlung, gebildet durch die Mitglieder, findet jährlich einmal, nach Abschluss des Vereinsjahres, statt. Sie wird vom Vorstand mindestens 14 Tage vorher einberufen. Ausserordentliche Vereinsversammlungen finden statt, wenn der Vorstand diese für notwendig hält, oder wenn ein Drittel der Mitglieder eine Einberufung mit Angabe des Zweckes schriftlich verlangen. Auch hier gilt eine Einberufungsfrist von 14 Tagen.

Art. 11 Wahlen und Beschlüsse
Die Vereinsversammlung verhandelt unter der Leitung des Präsidenten/der Prsidentin oder, bei dessen Verhinderung, des Vizepräsidiums. Sie fasst ihre Beschlüsse und trifft die ihr zustehenden Wahlen in offener oder geheimer Abstimmung mit der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende durch Stichentscheid.

Art. 12 Beschlussfähigkeit
Jede nach Art. 10 ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig.

Art 13. Aufgaben und Befugnisse
Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin des Vorstandes
- Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
- Wahl der Kontrollstelle
- Abnahme des Jahresberichts des Vorstandes
- Abnahme der Jahresrechnung auf Bericht und Antrag der Kontrollstelle
- Entlastung des Kassiers/der Kassierin und des Vorstands bezüglich der Geschäftsführung und der Jahresrechnung (Décharge)
- Genehmigung des Jahresbudgets zur Erfüllung des Vereinszwecks
- Begrüssung von Neumitgliedern
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Statutenänderung (vgl. auch Art. 21).

B DER VORSTAND
Art. 14 Zusammensetzung
Der durch die Vereinsversammlung für eine einjährige Amtsdauer gewählte Vorstand setzt sich folgendermassen zusammen:
- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Kassier/Kassierin
- höchstens sieben weitere Mitglieder

Art. 15 Bedeutung und Aufgaben
Der Vorstand nimmt die Verteilung der Arbeiten unter seinen Mitgliedern selbst vor. Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig, wobei der Präsident/die Präsidentin oder deren Stellvertretung anwesend sein muss. Im Einzelnen sind dem Vorstand folgende Befugnisse und Aufgaben eingeräumt:
- Der Vorstand erarbeitet ein Tätigkeitsprogramm und stellt dieses der Vereinsversammlung vor.
- Der Vorstand führt alle Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit der Vereinsversammlung oder der Kontrollstelle fallen.
- Der Vorstand, insbesondere der Präsident/die Präsidentin, vertritt den Verein nach aussen.

C DIE KONTROLLSTELLE
Art. 16 Aufgaben
Die Vereinsversammlung wählt zwei Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, als Rechnungsrevisoren/-revisorinnen. Diese überprüfen die Jahresrechnung und die Vermögensverwaltung des Vereins und stellen Antrag zuhanden der Vereinsversammlung. Sie müssen jährlich durch die Vereinsversammlung gewählt werden.

TEIL 4
FINANZEN
Art. 17 Einnahmen - Ausgaben
Den finanziellen Verpflichtungen des Vereins ist mit vereinseigenen Mitteln nachzukommen.

Diese bestehen zur Hauptsache aus dem Vereinsvermögen, den Mitgliederbeiträgen, den Einnahmen aus Veranstaltungen sowie allfälligen freiwilligen Zuwendungen von Gönnerinnen und Gönnern. Der Vorstand ist befugt, weitere geeignete Massnahmen zur Mittelbeschaffung zu treffen, sofern diese nicht dem Vereinszweck zuwiderlaufen oder gegen geltendes Recht verstossen.
Ausgaben erwachsen dem Verein aus den Aufwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit nach dem Vereinszweck entstehen.

Art. 18 Haftbarkeit
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf den jährlichen Mitgliederbeitrag gemäss Art. 6.

Art. 19 Ehrenamtlichkeit
Die Mitglieder des Vereins werden für ihre Arbeit in der Regel nicht entschädigt. Eine Ausnahme zu dieser Regelung bildet die Regiearbeit durch Vereinsmitglieder. Die Spesen werden aber nach Möglichkeit gedeckt.

TEIL 5
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 20 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Juni bis zum 31. Mai.

Art. 21 Statutenänderung
Eine Änderung der Statuten kann nur in einer Vereinsversammlung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Art. 22 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Vereinsversammlung beschlossen werden, wenn sich zwei Drittel aller anwesenden Mitglieder in geheimer Abstimmung dafür aussprechen. Vorbehalten bleiben Art. 77 und 78 ZGB.
Die auflösende Vereinsversammlung entscheidet mit einfachem Mehr über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Art. 23 Genehmigung und Inkraftsetzung
Diese Statuten sind an der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2005 beraten, bereinigt und genehmigt worden. Sie ersetzen die Statuten vom 7. Mai 1982 und treten mit ihrer Genehmigung in Kraft.

Laupen, 29. Juni 2005
Der Präsident, sign. Marcel Reber
Der Sekretär, sign. Urs Ruprecht


Tonne-Hauptversammlung 2023
26.6.2023 20.00 Uhr Pizzeria del Mondo Laupen (Rest. Hirschen)

Anwesend
Vorstandsmitglieder:
Markus Gujer, Cédric Haberthür, Claudia Haslebacher, Janine Oggier, Marcel Reber (Vorsitz),
Beat Rentsch, Sandra Ruprecht, Urs Ruprecht, Lilian Tschan, Christian von Erlach.

Mitglieder:
Hans Fankhauser, Kari Friedli, Jeannette und Alphons Kasper, Christoph Keller, Martin Kunz,
Yvonne Lüdi, Ursula Michel, Ursula Reber, Ueli Remund, René Ruprecht, Anita Salzmann, Martin
Stiefenhofer.

Entschuldigt
Vorstand: ---
Mitglieder: Peter Aerni, Hansruedi und Susanne Blaser, Ernst Gosteli, Any Kobel, Elisabeth
Kollbrunner, Doris Peters, Hans Siegenthaler, Pia und Andreas Witschi, Regula Ziörjen.

Traktanden:
Christian stellt den Antrag, Traktandum 6 dadurch zu erweitern, dass die Revisionsstelle ebenfalls
zu wählen ist.
1. Protokoll HV von 2022
2. Jahresbericht des Präsidenten
3. Jahresrechnung – Revisorenbericht - Décharge-Erteilung an den Vorstand
4. Budget 2023/24
5. Mutationen
6. Wahlen
7. Vorschau auf die kommende Saison
8. Verschiedenes

1. Protokoll HV 2022
Hinweis auf Protokoll auf der Website. Es wird einstimmig genehmigt und verdankt (auf Verlesung
wird nach Abstimmung verzichtet, kann auf Website eingesehen werden).

2. Jahresbericht 2022
Marcel verliest den Jahresbericht. Jahresbericht wird einstimmig (mit Applaus) genehmigt und
verdankt, er wird auf die Website hochgeladen.

3. Jahresrechnung 1.6.22-31.5.23 – Revisorenbericht – Déchargeerteilung
Sandra verteilt die Jahresrechnung zum Studium und informiert, wo gewünscht. Keine Fragen.
Anita Salzmann verliest Revisionsbericht. Sie hat die Bestände mit Hans Siegenthaler geprüft.
Wird einstimmig genehmigt. Der Kassierin und dem Vorstand wird einstimmig Décharge erteilt.
Applaus für die Kassierin plus Yvonne, wie Sandra festhält.

4. Budget 2023/24
Sandra informiert. Es wird mit einem Aufwand von 22800 gerechnet. Begründet ist dies durch die
Anlässe des Jubiläumsjahres. Abgedeckt ist er vorwiegend durch das Legat, das die Tonne
erhalten hat. Keine Fragen. Budget wird einstimmig genehmigt.

5. Mutationen
2 Austritte (Christine Russenberger, besucht keine Anlässe mehr, und Nicole + Rolf Boss
Guillet wegen Wegzug), 1 Neumitglied (Doris Edelmann).

6. Wahlen
Christian übernimmt in seiner Funktion als Vizepräsident.
6-1. Rücktritte: Markus Gujer und Marcel Reber.
6-2. Wahlen: Verbleibende Vorstandsmitglieder werden wiedergewählt (einstimmig, mit Applaus).
Claudia Haslebacher stellt sich als Präsidentin zur Verfügung und wird einstimmig mit Applaus
gewählt.
Anita Salzmann und Hans Siegenthaler werden als Revisorin/Revisor wiedergewählt, ebenfalls
einstimmig und mit Applaus.
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Break: Poetry Slam von Janine «übergäng»
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6-3. Würdigung der Rücktritte:
a) Würdigung von Markus durch Marcel,
b) Würdigung von Marcel durch Claudia.
(Es existieren Handy-Tonaufnahmen der Würdigungen, die zu gegebener Zeit schriftlich
festgehalten werden sollen.)

7. Vorschau kommende Saison
Marcel spricht zu «Hollywood im schiefen Hund». Ursprünglich geschrieben vor ca. 20 Jahren als
Schul- und Jugendtheater, arbeitet er es um für unsere Zwecke.
Daneben finden folgende Gastspiele statt; Lilian Tschan informiert. 9.9. Bänz Friedli; 14.10. Heinz
Däpp; 28.10. Fogosch mit Klezmermusik; 18.11. Shirley Grimes, 2.12. Susi Fux mit
«Adventskalender»/Figurentheater. Januar 24 siJamais mit neuem Programm, danach
Eigenproduktion, 4.5.24 Les Trois Suisses.
... plus der eine oder andere Kulturüberfall.
Hans Fankhauser spricht das Riesenbühnenbild an. Es braucht zweiten Bühnenbauer.
Mitarbeiter bei Villa Quadrilla macht nicht mehr mit. Wer dabei ist, ist Christine Gerber Affolter.
Cédric Haberthür hilft mit.
Ursula Reber fragt, ob Absprache zwischen Tonne und KulturLa funktioniere.

8. Verschiedenes
Hinweis Claudia: Anmelden für Gala-Abend am 19.8.23 in der Aula, Beginn 18 Uhr.
Anita Salzmann dankt, dass wir etwas planen für Weihnachtsmarkt 2.12.23.
René Ruprecht hat HV von Pro Neuenegg besucht und Prospekte erhalten bezüglich eines
Projekts von Lisa Hofer («Schlossfestspiele Laupen»). Vorprojekt findet am 7.7. statt.

Laupen, 26.6.23. Schluss der HV 21.03.
Fürs Protokoll: Urs Ruprecht


Jahresbericht 2022/2023
folgt.


Links

kontakt hirschlein klein

www.kulturla.ch

www.scherzgrenze.ch

www.kib-murten.ch

www.kulturimpodium.ch

www.theater-zytig.ch

www.tpunkt.ch

www.kulturprozent.ch

www.farb-ton.ch

www.laupen.ch

www.baeren-laupen.ch

http://www.chezpapillon.ch/


Impressum

Vereins-/Theateradresse
Theater «die Tonne»
Marktgasse 19
Postfach
3177 Laupen

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Disclaimer

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